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Kenntnisse über allgemeine Brandschutzeinrichtungen

Brandverhütung ist die gemeinsame Sache aller Besatzungsmitglieder. Die Vorschriften über Sicherheitsvorkehrungen sind das Ergebnis von Erfahrungen. Diese Vorschriften bleiben wirkungslos, wenn sie in der Freizeit und in der Arbeitszeit nicht eingehalten werden.

Vom ersten Tag an Bord eines Schiffes sollte jedes Besatzungsmitglied darauf achten, dass es sich im Falle eines Brandes aus seiner Kammer über den Fluchtweg ins Freie retten kann.

Bei Mitseglern gehört die Unterweisung über die Beschaffenheit der Fluchtwege zur ersten Sicherheitsausbildung. Ein Begehen der Fluchtwege bei ausgeschaltetem Licht muss Gegenstand von Sicherheitsübungen sein, damit Verlauf und Länge der Fluchtwege eingeprägt werden.


Auf keinen Fall dürfen Türen und Zugänge im Bereich der Fluchtwege blockiert oder verschlossen werden.
Rauchverbot beachten!

 

Feuerlöschkästen und Bedienungsstellen von Feuerlöscheinrichtungen und Anschlüssen müssen jederzeit zugänglich sein. Feuerlöschkästen dürfen keine Aufbewahrungsorte für Reinigungsmittel, Getränke, Zigaretten, Kabel usw. sein.

Feuerlöschschläuche sind vor mechanischen Beschädigungen, Kraftstoffen, Säuren und dergleichen zu schützen.

Gegenstand der Sicherheitsübungen muss auch die Kenntnis über die Unterbringungsorte der Feuerlöschgeräte sowie Bedienungsstellen der Feuerlöscheinrichtungen sein.