| Kenntnisse
über allgemeine Brandschutzeinrichtungen |
|
Brandverhütung
ist die gemeinsame Sache aller Besatzungsmitglieder. Die Vorschriften über
Sicherheitsvorkehrungen sind das Ergebnis von Erfahrungen. Diese
Vorschriften bleiben wirkungslos, wenn sie in der Freizeit und in der
Arbeitszeit nicht eingehalten werden.
Vom ersten Tag an Bord
eines Schiffes sollte jedes Besatzungsmitglied darauf achten, dass es sich
im Falle eines Brandes aus seiner Kammer über den Fluchtweg ins Freie
retten kann.
Bei Mitseglern gehört die
Unterweisung über die Beschaffenheit der Fluchtwege zur ersten
Sicherheitsausbildung. Ein Begehen der Fluchtwege bei ausgeschaltetem
Licht muss Gegenstand von Sicherheitsübungen sein, damit Verlauf und Länge
der Fluchtwege eingeprägt werden.
Auf
keinen Fall dürfen Türen und Zugänge im Bereich der Fluchtwege
blockiert oder verschlossen werden.
Rauchverbot beachten!
Feuerlöschkästen
und Bedienungsstellen von Feuerlöscheinrichtungen und Anschlüssen müssen
jederzeit zugänglich sein. Feuerlöschkästen dürfen keine
Aufbewahrungsorte für Reinigungsmittel, Getränke, Zigaretten, Kabel usw.
sein.
Feuerlöschschläuche sind vor mechanischen Beschädigungen, Kraftstoffen,
Säuren und dergleichen zu schützen.
Gegenstand
der Sicherheitsübungen muss auch die Kenntnis über die
Unterbringungsorte der Feuerlöschgeräte sowie Bedienungsstellen der
Feuerlöscheinrichtungen sein.
|