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| 1. Verhalten im
Brandfall
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Ruhe bewahren
·
Türen und andere Öffnungen sofort schließen
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Andere warnen
·
Gefahrenbereich schnell verlassen
·
Sofortige Meldung an die Schiffsführung:
-
Wo brennt es ?
- Was brennt ?
- Wie lange brennt es ?
- Befinden sich noch Personen im Gefahrenbereich ?
·
Sammeln auf dem Manöverdeck
·
Weitere Vorgehensweise nach Brand- u. Sicherheitsplan

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| 2. Gefahren im
Brandfall |
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2.1 Brandausbreitung
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2.2 Atemgifte
·
2.3 Explosion
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2.4 Einsturz
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2.5 Elektrizität
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2.6 Freie Oberflächen

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| 2.1
Brandausbreitung |
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Eine
der Hauptgefahren eines jeden Brandes ist die Brandausbreitung.
Werden nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung eines
Brandes getroffen, kann sich ein Kleinbrand innerhalb kürzester Zeit zu
einem Großbrand entwickeln und zum Totalverlust des Schiffes führen.
Die
Begrenzung des Feuers auf einen möglichst kleinen Bereich hat deshalb bei
der Brandbekämpfung einen hohen Stellenwert.
Folgende
Faktoren tragen entscheidend zu einer Brandausbreitung bei:
Wärmeleitung
geschieht innerhalb eines Stoffes, im
Wesentlichen über Bauteile aus Metall (Schotts,
Decks, Rohrleitungen, Kabelbahnen, etc. ) als gute Wärmeleiter.
Wärmeübergang / Wärmeströmung
geschieht von einem flüssigen oder gasförmigen
Stoff auf einen festen Stoff.
Beispiel: Heiße Brandgase geben ihre Wärme an feste Stoffe in
angrenzenden Bereichen ab und führen hier zu einer Entzündung. Besonders
kritische Bereiche sind z.B. Lüfterschächte oder offene
Installationsdurchführungen.
Wärmestrahlung
ist eine elektromagnetische
Wellenstrahlung, die sich auch gegen die Windrichtung und durch Glas über viele Meter ausbreitet. Die
Intensität der Strahlung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab.
Rauchdurchzündung (Flash-over)
stark erhitzte, jedoch unverbrannte
Brandgase erhalten z.B. nach dem Öffnen einer
Tür oder dem Zerbersten eines Bulleyes, den für eine Verbrennung
notwendigen Sauerstoff. Es kommt zur schlagartigen Durchzündung mit
Stichflammenbildung.
Lebensgefahr für den vorgehenden
Löschtrupp!
Funkenflug / Flugfeuer
starker Funkenflug, bedingt durch Wind oder Thermik, kann zur
Entzündung
an
Deck vorhandener brennbarer Materialien (z.B. Segel und Tauwerk) führen.

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| 2.2 Atemgifte |
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Bei
jedem Brand werden in der Pyrolyse, bedingt durch die Verwendung
unterschiedlichster Baustoffe, besonders auf Kunststoffbasis, aber auch
durch Farben und Lacke, sowie Chemikalien des täglichen Gebrauchs eine
Unzahl von Atemgiften frei.
Darunter befinden sich in nicht unerheblichem Maße sogenannte Ultragifte
wie Dioxine und Furane.
Bezüglich ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus werden Atemgifte
in 3 Gruppen eingeteilt.
·
Atemgifte mit erstickender Wirkung
·
Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung
·
Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen
Auch
nach erfolgreicher Brandbekämpfung und Rauchfreiheit gasen Atemgifte aus
dem Brandschutt aus.
Unnötiges Betreten der vom Brand
betroffenen Bereiche ohne Atemschutz ist daher unbedingt zu unterlassen!
Sollte
es trotzdem zu Rauchgasintoxikationen von Personen gekommen sein, sind
diese in der Regel an folgenden Symptomen erkennbar:
·
Kopfschmerzen
·
Schwindelgefühl
·
Übelkeit
·
Erbrechen
·
Durchfall
·
Erhöhte Pulsfrequenz
·
Rauschzustand
·
Hustenreiz
·
Angstzustände
·
Bewusstlosigkeit
Bei
Auftreten entsprechender Symptomatiken ist umgehend der Schiffsarzt zu informieren!

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| 2.3 Explosion |
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Bei
jedem Brand muss auch die Möglichkeit einer Explosion in Betracht gezogen
werden.
Diese werden z. B. durch das Platzen von unter Druck stehenden Behältern
oder Leitungen und dem damit verbundenen, plötzlichen Freiwerden
brennbarer Flüssigkeiten und Gase ausgelöst.
Besonders gefährdet sind der Maschinenraum und alle übrigen
Bereiche, in denen betriebsbedingt mit brennbaren Flüssigkeiten, Fetten,
Lacken, Farben oder unter Druck stehenden Gasen gearbeitet wird bzw. wo
diese gelagert werden.
Besonderes Augenmerk ist deshalb auf Druckgasflaschen und Flüssigkeitsbehälter
zu richten, die dem Brandgeschehen ausgesetzt sind.
Dies können unter anderem sein:
· Propangasflaschen
·
Acetylenflaschen
·
Sauerstoffflaschen
·
Druckluftflaschen jeglicher Art
·
Tanks
Um
einer Überhitzung und der damit verbundenen Gefahr eines Druckgefäßzerknalls
entgegen zu wirken, sind diese ggf. aus der Deckung heraus intensiv
zu kühlen.
Fettexplosion
Wird versucht, eine in Brand
geratene Flüssigkeit ( z.B.
Öl oder Fett) mit Wasser zu löschen, kann dies eine sogenannte
Fettexplosion auslösen.
Hierbei dringt der Löschstrahl in die bereits stark (über 100°C)
erhitzte, an der Oberfläche brennende Flüssigkeit ein. Das Lösch-
wasser wandelt sich dabei schlagartig in Wasserdampf um, was wiederum eine
Volumenvergrößerung um das 1.700-fache zur Folge hat.
Die brennbare Flüssigkeit wird eruptionsartig aus dem Behältnis
geschleudert und führt so zu einer ungewollten Brandausbreitung.
Die entstehende Druckwelle kann ausreichen, um Fenster und Türen
herauszudrücken.
Für den Löschtrupp besteht die
Gefahr von Verbrühungen und Verbrennungen!
Merke:
1 Ltr. Wasser entwickelt bis zur vollständigen
Verdampfung einen Volumenbedarf von 1, 7 m³ .

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| 2.4 Einsturz |
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Im
Verlauf eines Brandes werden alle beteiligten Baustoffe und Bauteile
extremen thermischen Belastungen ausgesetzt, die sich wiederum ganz
entscheidend auf Ihr Verhalten und ihre Festigkeit auswirken.
Bei einem einfachen Zimmerbrand entstehen bereits Temperaturen von bis zu
800°
C, teilweise sogar darüber.
Besonders Stahl zeigt als Baustoff in tragenden Teilen hierbei ein extrem
schlechtes Brandverhalten, wie die Katastrophe am World Trade Center in
New York in verheerender Weise deutlich machte.
Stahl hat bei einer Temperatur von 500°
C (dunkelrot glühend) nur noch die Hälfte, bei 600°
C sogar nur noch 1/3 seiner Tragfähigkeit.
Aluminium ist bei 700° C bereits geschmolzen.
Je
nach Belastung ist eine Einsturzgefahr von Decken und ein Herunterfallen
von Verkleidungen oder an Decken befestigten Installationsleitungen ect.
daher sehr schnell gegeben.

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| 2.5 Elektrizität |
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Bei der Brandbekämpfung muss in allen
Bereichen eines Schiffes mit der Gefahr durch elektrischen Strom gerechnet
werden.
Man darf nie davon ausgehen, dass vom Brand beschädigte elektrische
Leitungen immer ein Auslösen der Sicherung verursacht haben und somit
stromlos sind.
Bei einer Spannung von 220V und einem durchschnittlichen Widerstand des
menschlichen Körpers von ca. 1.100 Ω, fließt ein Strom von 200 mA.
Stromstärken von nur 50 mA können für einen Menschen jedoch schon tödlich
sein.
Um den vorgehenden
Löschtrupp nicht zu gefährden, ist der betroffene Bereich sofort
stromlos zu schalten!
Sind elektrische Anlagen selbst
in Brand geraten und ist ein Freischalten nicht möglich, müssen bei Löscharbeiten
unbedingt Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Sicherheitsabstände bei Bränden in elektrischen Anlagen:
bis 1000 V
C-Rohr (Sprühstrahl)
1 m
C-Rohr (Vollstrahl)
5 m
über 1000 V
C-Rohr (Sprühstrahl)
5 m
C-Rohr (Vollstrahl)
10 m
Unfälle
in elektrischen Anlagen:
Bei Unfällen in bzw. an
elektrischen Anlagen ist der Verunfallte so schnell wie möglich vom Netz
zu trennen.
Hierzu gelten folgende Grundsätze:
·
Anlage freischalten
·
Spannungsfreiheit feststellen
·
Gegen Wiedereinschalten sichern
·
Erden bzw. Kurzschließen
·
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken
Ist ein Freischalten nicht möglich, kann unter größter Vorsicht
wie folgt vorgegangen werden:
Verunfallte Person von gut isoliertem Standort unter Verwendung
nichtleitender Hilfsmittel aus dem Gefahrenbereich ziehen.
Nie mit ungeschützten Händen arbeiten
Immer Sicherheitsabstände einhalten

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| 2.6 Freie
Oberflächen |
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Das Einbringen großer Löschwassermengen
kann die Stabilität eines Schiffes bereits weit vor der Tragfähigkeitsgrenze
erheblich gefährden.
Dies ist der Fall, wenn größere Bereiche teilweise geflutet sind und
sich durch diese sogenannte freie Oberfläche in Verbindung mit den
Schiffsbewegungen ein Schwall bildet, der zum Kentern des Schiffes führen
kann.
Eingebrachtes Löschwasser ist so
schnell wie möglich wieder zu lenzen!
In besonderen Fällen kann zur Vermeidung einer Schwallbildung auch das
Fluten einer kompletten Sektion sinnvoll sein.
Sind mehrere Sektionen betroffen, ist immer die nur teilweise geflutete
vor der komplett gefluteten Sektion zu lenzen.

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| 3. Löschmittel |
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Die
Wahl des richtigen Löschmittels ist für eine wirksame Brandbekämpfung
unerlässlich.
Die unterschiedlichen Löschmittel sind immer nur für bestimmte
Brandklassen geeignet, in die brennbare Stoffe eingeteilt sind.
Brandklasse
A
Feste Stoffe
Brandklasse B
Flüssigkeiten
Brandklasse C
Gase
Brandklasse D
Metalle
Zur
Bekämpfung von Bränden der o.g. Brandklassen sind folgende Löschmittel
geeignet:
| Wasser |
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Brände
der Klasse A |
| Schaum |
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Brände
der Klassen A und B |
| ABC
- Pulver |
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Brände
der Klassen A, B und C |
| D
– Pulver |
|
Brände
der Klasse D |
| CO2 |
|
Brände
der Klasse B |
| Halon |
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Seit
1993 nicht mehr zugelassen, darf nur noch in Ausnahmefällen
(z. B. bestehende Bordlöschanlagen) eingesetzt werden.
Halon ist ein sogenannter Ozonkiller |
An
Bord der „Alexander von
Humboldt“ stehen folgende Löschmittel und Löschgeräte bzw.
Löschanlagen für eine Brandbekämpfung zur Verfügung:
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Feuerlöschpumpe
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(Festeinbau
im Maschinenraum) |
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Wandhydranten
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(mit
je 20 m C-Schlauch) |
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Feuerlöschpumpe |
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(tragbar) |
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Halon-Löschanlagen |
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stationär
in Maschinenräumen |
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| 4 |
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Pulverlöscher |
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Brandklasse
ABC |
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2kg |
| 16 |
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Pulverlöscher |
|
Brandklasse
ABC |
|
6kg |
| 2 |
|
Pulverlöscher |
|
Brandklasse
ABC |
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12kg |
| 1 |
|
Pulverlöscher |
|
Brandklasse
ABC |
|
50kg |
| 1 |
|
Schaumlöscher |
|
Brandklasse
AB |
|
6kg |
| 2 |
|
CO2
– Löscher |
|
Brandklasse
B |
|
2kg |
| 2 |
|
CO2
– Löscher |
|
Brandklasse
B |
|
6kg |
Der genaue Lagerort aller vorhandenen Ausrüstungsgegenstände für die
Brandbekämpfung kann auf bordeigenen Plänen eingesehen werden.

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| 4. Verbrennen
und Löschen |
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Die
Verbrennung ist eine chemische Reaktion, bei der sich ein brennbarer Stoff
unter Feuererscheinung (Licht- und Wärmeentwicklung) mit Sauerstoff
verbindet.
Um
diese Reaktion auszulösen, bedarf es 4 Grundvoraussetzungen, die
vorhanden sein müssen:
| 1. |
|
Brennbarer
Stoff |
| 2. |
|
Sauerstoff |
| 3. |
|
Richtiges
Mischungsverhältnis |
| 4. |
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Zündtemperatur |
Um
diesen Vorgang zu unterbrechen, also ein Feuer zu löschen, muss
mindestens eine dieser Grundvoraussetzungen gestört bzw. beseitigt
werden.
Wegnahme des brennbaren Stoffes (trennen)
Diese Möglichkeit ist
gerade bei Gasbränden die sinnvollste und sicherste Maßnahme, wenn das
brennende Gas aus Leitungen oder Behältern ausströmt. Durch Absperren
der Gaszufuhr wird dem Feuer der brennbare Stoff entzogen.
Auf keinen Fall darf vorher die Flamme gelöscht werden, da das weiter
ausströmende Gas in Verbindung mit der Umgebungsluft ein explosives
Gemisch bilden würde, welches sich an heißen Flächen oder durch Funken
entzünden kann.
Unterbrechen der Sauerstoffzufuhr (ersticken)
(z.B.
Verdünnen bei Flüssigkeiten oder Gasen) wird das Gemisch zu mager und
das Feuer erlischt.
Unterbricht oder verringert man die Sauerstoffzufuhr mit einer der unter
2. aufgeführten Möglichkeiten, wird das Gemisch zu fett und es tritt
ebenfalls ein Löscheffekt ein.
Unterschreiten der Zündtemperatur (abkühlen)
Da jeder brennbare
Stoff eine bestimmte Temperatur benötigt um selbständig weiter zu
brennen, ist das Abkühlen unter die Zündtemperatur eine sehr effektive Löschmethode.
Hierzu kommen die Löschmittel Wasser, Schaum oder auch bedingt CO2 zum
Einsatz.
Löschmittel
werden deshalb auch nach ihrer Löschwirkung unterteilt:
| Löschmittel |
|
Wirkung |
| Wasser |
|
Abkühlen,
ersticken |
| Schaum |
|
Trennen,
ersticken, abkühlen |
| Pulver |
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Antikatalytisch,
ersticken, (abkühlen) |
| CO2 |
|
Ersticken,
(Abkühlen) |
| Halon |
|
Antikatalytisch |

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| 5.
Einsatztaktik |
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Oberster
Grundsatz bei jeder Brandbekämpfung ist immer:
Menschenrettung vor Brandbekämpfung

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| 6. Ausrüsten
eines Trupps |
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Bevor
ein Löschangriff vorgetragen werden kann, müssen die eingeteilten Trupps
ihre persönliche Schutzausrüstung anlegen und sich mit einem
Atemschutzgerät ausrüsten.
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören:
Feuerwehrhelm
- Flammschutzhaube
- Schutzjacke
- Handschuhe
- Schutzhose
- Stiefel
- Sicherheitsgurt
mit Feuerwehrbeil
Beim
Anlegen des Atemschutzgerätes unterstützen sich die Truppmänner
gegenseitig, wobei die Inbetriebnahme des Gerätes in folgenden Schritten
zu erfolgen hat:
1.
Vollständigkeit des Gerätes mit den Anschlüssen und des
angedrehten Handrades überprüfen.
2.
Überprüfen des Flaschendruckes durch Öffnen des Flaschenventils
und Ablesen des Manometers (Mindestdruck 270 bar). Dichtigkeit ist
gegeben, wenn der angezeigte Druck in 1 Minute nicht abfällt.
3.
Überprüfen des Warnsignals durch Schließen des Flaschenventils
und langsames Entlüften der Mitteldruckleitung über den Panikknopf am
Lungenautomaten (Ansprechdruck zwischen 50 u. 60 bar).
4.
Bei Anzeige von 0 bar am Manometer am Maskenanschluß des
Lungenautomaten saugen.
Das Gerät ist unterdruckdicht, wenn keine Luft nachfließt.
5.
Nach dem Anlegen:
Dichtprüfung der Maske durch Verschließen des Anschlusses für den
Lungenautomaten mit der flachen Hand und gleichzeitigem Einatmen.
Legt sich die Maske dabei an das Gesicht an, ist die Dichtigkeit
sichergestellt. Prüfung zwei bis dreimal wiederholen.
Damit ist das ASG einsatzbereit.
· - Anlegen des Lungenautomaten mit Maskenanschluss durch zweiten
Mann
- Uhrzeit festhalten !
- Trupp ggf. mit Leine sichern !
Neben
einem Löschgerät bzw. einem Strahlrohr muss der vorgehende Trupp
unbedingt ein Brechwerkzeug und Beleuchtungsgerät mitführen!

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| 7. Herstellen
des Verschlusszustandes |
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Der
Verschlußzustand wird hergestellt um
·
einen Wassereinbruch, z.B.
als Folge eines Lecks durch Kollision oder Grundberührung auf den
leckgeschlagenen Abschnitt zu begrenzen oder seine Ausbreitung auf andere
Abschnitte zu verzögern.
·
bei eingetretener
Schlagseite eine zusätzliche Stabilitätsminderung durch das Eindringen
von Wasser zu verhindern.
·
im Falle eines Brandes den
Zutritt von Luft zum Brandherd und die Ausbreitung von Hitze und
Rauchgasen innerhalb des Abschnittes zu verhindern.
Die
für den Verschlußzustand jedes Abschnittes zu schließenden Öffnungen
sind in Verschlußplänen dargestellt.
Die mit der Herstellung des Verschlußzustandes beauftragten Mitglieder
der Unterstützungsgruppe erhalten für Übungen und für den Ernstfall
eine Checkliste vom Gruppenführer
ausgehändigt.
Auf Anweisung werden die darin aufgeführten Türen, Fenster, Lüfterklappen,
Oberlichter, Notausgänge usw. in der angegebenen Reihenfolge geschlossen.
Für die Abschaltung der Lüftereinrichtungen ist der hierfür in der
Sicherheitsrolle eingeplante Schiffstechniker zuständig.
Bei Bränden im Maschinenraum werden auf Befehl der Einsatzleitung mit der
Herstellung des Verschlußzustandes auch die Schnellschlußeinrichtungen
aller Rohrleitungen oder Tanks, die brennbare flüssige Stoffe enthalten,
geschlossen.

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