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1. Verhalten im Brandfall

2. Gefahren im Brandfall
    2.1 Brandausbreitung
    2.2 Atemgifte
    2.3 Explosion
    2.4 Einsturz
    2.5 Elektrizität
    2.6 Freie Oberflächen

3. Löschmittel
4. Verbrennen und Löschen
5. Einsatztaktik
6. Ausrüsten eines Trupps
7. Herstellen des Verschlusszustandes

   
1. Verhalten im Brandfall

 

  

·          Ruhe bewahren
·          Türen und andere Öffnungen sofort schließen
·          Andere warnen
·
          Gefahrenbereich schnell verlassen
·
          Sofortige Meldung an die Schiffsführung:

- Wo brennt es ?
- Was brennt ?
- Wie lange brennt es ?
- Befinden sich noch Personen im Gefahrenbereich ?

·          Sammeln auf dem Manöverdeck
·
          Weitere Vorgehensweise nach Brand- u. Sicherheitsplan



2. Gefahren im Brandfall

·          2.1 Brandausbreitung
·
          2.2 Atemgifte
·          2.3 Explosion
·
          2.4 Einsturz
·
          2.5 Elektrizität
·
          2.6 Freie Oberflächen



2.1 Brandausbreitung

Eine der Hauptgefahren eines jeden Brandes ist die Brandausbreitung.
Werden nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung eines Brandes getroffen, kann sich ein Kleinbrand innerhalb kürzester Zeit zu einem Großbrand entwickeln und zum Totalverlust des Schiffes führen.

Die Begrenzung des Feuers auf einen möglichst kleinen Bereich hat deshalb bei der Brandbekämpfung einen hohen Stellenwert.

Folgende Faktoren tragen entscheidend zu einer Brandausbreitung bei:

   Wärmeleitung
geschieht innerhalb eines Stoffes, im Wesentlichen über Bauteile aus Metall
(Schotts, Decks, Rohrleitungen, Kabelbahnen, etc. ) als gute Wärmeleiter.

  
Wärmeübergang / Wärmeströmung
geschieht von einem flüssigen oder gasförmigen Stoff auf einen festen Stoff.

Beispiel: Heiße Brandgase geben ihre Wärme an feste Stoffe in angrenzenden Bereichen ab und führen hier zu einer Entzündung. Besonders kritische Bereiche sind z.B. Lüfterschächte oder offene Installationsdurchführungen.

   Wärmestrahlung
ist eine elektromagnetische Wellenstrahlung, die sich auch gegen die Windrichtung  und durch Glas über viele Meter ausbreitet.
Die Intensität der Strahlung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab.

  
Rauchdurchzündung (Flash-over)
stark erhitzte, jedoch unverbrannte Brandgase erhalten z.B. nach dem Öffnen
einer Tür oder dem Zerbersten eines Bulleyes, den für eine Verbrennung notwendigen Sauerstoff. Es kommt zur schlagartigen Durchzündung mit Stichflammenbildung.
Lebensgefahr für den vorgehenden Löschtrupp!

   Funkenflug / Flugfeuer
starker Funkenflug, bedingt durch Wind oder Thermik, kann zur Entzündung
an Deck vorhandener brennbarer Materialien (z.B. Segel und Tauwerk) führen.



2.2 Atemgifte

Bei jedem Brand werden in der Pyrolyse, bedingt durch die Verwendung unterschiedlichster Baustoffe, besonders auf Kunststoffbasis, aber auch durch Farben und Lacke, sowie Chemikalien des täglichen Gebrauchs eine Unzahl von Atemgiften frei.
Darunter befinden sich in nicht unerheblichem Maße sogenannte Ultragifte wie Dioxine und Furane.

Bezüglich ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus werden Atemgifte in 3 Gruppen eingeteilt.
· Atemgifte mit erstickender Wirkung
· Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung
· Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen

Auch nach erfolgreicher Brandbekämpfung und Rauchfreiheit gasen Atemgifte aus dem Brandschutt aus.
Unnötiges Betreten der vom Brand betroffenen Bereiche ohne Atemschutz ist daher unbedingt zu unterlassen!

Sollte es trotzdem zu Rauchgasintoxikationen von Personen gekommen sein, sind diese in der Regel an folgenden Symptomen erkennbar:
· Kopfschmerzen
· Schwindelgefühl
· Übelkeit
· Erbrechen
· Durchfall
· Erhöhte Pulsfrequenz
· Rauschzustand
· Hustenreiz
· Angstzustände
· Bewusstlosigkeit

Bei Auftreten entsprechender Symptomatiken ist umgehend der Schiffsarzt zu informieren!



2.3 Explosion

Bei jedem Brand muss auch die Möglichkeit einer Explosion in Betracht gezogen werden.
Diese werden z. B. durch das Platzen von unter Druck stehenden Behältern oder Leitungen und dem damit verbundenen, plötzlichen Freiwerden brennbarer Flüssigkeiten und Gase ausgelöst.
Besonders gefährdet sind der Maschinenraum und alle übrigen Bereiche, in denen betriebsbedingt mit brennbaren Flüssigkeiten, Fetten, Lacken, Farben oder unter Druck stehenden Gasen gearbeitet wird bzw. wo diese gelagert werden.
Besonderes Augenmerk ist deshalb auf Druckgasflaschen und Flüssigkeitsbehälter zu richten, die dem Brandgeschehen ausgesetzt sind.

Dies können unter anderem sein:

·
Propangasflaschen
· Acetylenflaschen
· Sauerstoffflaschen
· Druckluftflaschen jeglicher Art
· Tanks

Um einer Überhitzung und der damit verbundenen Gefahr eines Druckgefäßzerknalls entgegen zu wirken, sind diese ggf. aus der Deckung heraus intensiv zu kühlen.

Fettexplosion
Wird versucht, eine in Brand geratene Flüssigkeit  ( z.B. Öl oder Fett) mit Wasser zu löschen, kann dies eine sogenannte Fettexplosion auslösen.
Hierbei dringt der Löschstrahl in die bereits stark (über 100°C)  erhitzte, an der Oberfläche brennende Flüssigkeit ein. Das Lösch- wasser wandelt sich dabei schlagartig in Wasserdampf um, was wiederum eine Volumenvergrößerung um das 1.700-fache zur Folge hat.
Die brennbare Flüssigkeit wird eruptionsartig aus dem Behältnis geschleudert und führt so zu einer ungewollten Brandausbreitung.
Die entstehende Druckwelle kann ausreichen, um Fenster und Türen herauszudrücken.
Für den Löschtrupp besteht die Gefahr von Verbrühungen und Verbrennungen!

Merke:
1 Ltr. Wasser entwickelt bis zur vollständigen Verdampfung einen Volumenbedarf von 1, 7 m³ .



2.4 Einsturz Im Verlauf eines Brandes werden alle beteiligten Baustoffe und Bauteile extremen thermischen Belastungen ausgesetzt, die sich wiederum ganz entscheidend auf Ihr Verhalten und ihre Festigkeit auswirken.

Bei einem einfachen Zimmerbrand entstehen bereits Temperaturen von bis zu 800
° C, teilweise sogar darüber.

Besonders Stahl zeigt als Baustoff in tragenden Teilen hierbei ein extrem schlechtes Brandverhalten, wie die Katastrophe am World Trade Center in New York in verheerender Weise deutlich machte.

Stahl hat bei einer Temperatur von 500° C (dunkelrot glühend) nur noch die Hälfte, bei 600° C sogar nur noch 1/3 seiner Tragfähigkeit.

Aluminium ist bei 700° C bereits geschmolzen.

Je nach Belastung ist eine Einsturzgefahr von Decken und ein Herunterfallen von Verkleidungen oder an Decken befestigten Installationsleitungen ect. daher sehr schnell gegeben.



2.5 Elektrizität Bei der Brandbekämpfung muss in allen Bereichen eines Schiffes mit der Gefahr durch elektrischen Strom gerechnet werden.
Man darf nie davon ausgehen, dass vom Brand beschädigte elektrische Leitungen immer ein Auslösen der Sicherung verursacht haben und somit stromlos sind.
Bei einer Spannung von 220V und einem durchschnittlichen Widerstand des menschlichen Körpers von ca. 1.100 Ω, fließt ein Strom von 200 mA.

Stromstärken von nur 50 mA können für einen Menschen jedoch schon tödlich sein.

Um den vorgehenden Löschtrupp nicht zu gefährden, ist der betroffene Bereich sofort stromlos zu schalten!

Sind elektrische Anlagen selbst in Brand geraten und ist ein Freischalten nicht möglich, müssen bei Löscharbeiten unbedingt Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Sicherheitsabstände bei Bränden in elektrischen Anlagen:

bis 1000 V

C-Rohr (Sprühstrahl)           1 m

C-Rohr (Vollstrahl)              5 m

über 1000 V

C-Rohr (Sprühstrahl)           5 m

C-Rohr (Vollstrahl)              10 m

Unfälle in elektrischen Anlagen:
Bei Unfällen in bzw. an elektrischen Anlagen ist der Verunfallte so schnell wie möglich vom Netz zu trennen.

Hierzu gelten folgende Grundsätze:

· Anlage freischalten
· Spannungsfreiheit feststellen
· Gegen Wiedereinschalten sichern
· Erden bzw. Kurzschließen
· Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken

Ist ein Freischalten nicht möglich, kann unter größter Vorsicht wie folgt vorgegangen werden:
Verunfallte Person von gut isoliertem Standort unter Verwendung nichtleitender Hilfsmittel aus dem Gefahrenbereich ziehen.

Nie mit ungeschützten Händen arbeiten

Immer Sicherheitsabstände einhalten



2.6 Freie Oberflächen Das Einbringen großer Löschwassermengen kann die Stabilität eines Schiffes bereits weit vor der Tragfähigkeitsgrenze erheblich gefährden.

Dies ist der Fall, wenn größere Bereiche teilweise geflutet sind und sich durch diese sogenannte freie Oberfläche in Verbindung mit den Schiffsbewegungen ein Schwall bildet, der zum Kentern des Schiffes führen kann.

Eingebrachtes Löschwasser ist so schnell wie möglich wieder zu lenzen!

In besonderen Fällen kann zur Vermeidung einer Schwallbildung auch das Fluten einer kompletten Sektion sinnvoll sein.
Sind mehrere Sektionen betroffen, ist immer die nur teilweise geflutete vor der komplett gefluteten Sektion zu lenzen.



3. Löschmittel

Die Wahl des richtigen Löschmittels ist für eine wirksame Brandbekämpfung unerlässlich.
Die unterschiedlichen Löschmittel sind immer nur für bestimmte Brandklassen geeignet, in die brennbare Stoffe eingeteilt sind.

Brandklasse A         Feste Stoffe
Brandklasse B         Flüssigkeiten
Brandklasse C         Gase
Brandklasse D         Metalle

Zur Bekämpfung von Bränden der o.g. Brandklassen sind folgende Löschmittel geeignet:

Wasser    Brände der Klasse A
Schaum Brände der Klassen A und B
ABC - Pulver Brände der Klassen A, B und C
D – Pulver Brände der Klasse D
CO2 Brände der Klasse B
Halon Seit 1993 nicht mehr zugelassen, darf nur noch in Ausnahmefällen (z. B. bestehende Bordlöschanlagen) eingesetzt werden. Halon ist ein sogenannter Ozonkiller


An Bord der „Alexander von  Humboldt“ stehen folgende Löschmittel und Löschgeräte bzw. Löschanlagen für eine Brandbekämpfung zur Verfügung:
 

   Feuerlöschpumpe    (Festeinbau im Maschinenraum)   
Wandhydranten (mit je 20 m C-Schlauch)
 Feuerlöschpumpe (tragbar)
Halon-Löschanlagen stationär in Maschinenräumen
4 Pulverlöscher Brandklasse ABC 2kg
16 Pulverlöscher Brandklasse ABC  6kg
2 Pulverlöscher Brandklasse ABC  12kg
1 Pulverlöscher Brandklasse ABC  50kg
1 Schaumlöscher Brandklasse AB 6kg
2 CO2 – Löscher Brandklasse B 2kg
2 CO2 – Löscher Brandklasse B 6kg


Der genaue Lagerort aller vorhandenen Ausrüstungsgegenstände für die  Brandbekämpfung kann auf bordeigenen Plänen eingesehen werden.



4. Verbrennen und Löschen

Die Verbrennung ist eine chemische Reaktion, bei der sich ein brennbarer Stoff unter Feuererscheinung (Licht- und Wärmeentwicklung) mit Sauerstoff verbindet.

Um diese Reaktion auszulösen, bedarf es 4 Grundvoraussetzungen, die vorhanden sein müssen:

1.    Brennbarer Stoff
2. Sauerstoff
3. Richtiges Mischungsverhältnis
4. Zündtemperatur

Um diesen Vorgang zu unterbrechen, also ein Feuer zu löschen, muss mindestens eine dieser Grundvoraussetzungen gestört bzw. beseitigt werden.

   Wegnahme des brennbaren Stoffes (trennen)
Diese Möglichkeit ist gerade bei Gasbränden die sinnvollste und sicherste Maßnahme, wenn das brennende Gas aus Leitungen oder Behältern ausströmt. Durch Absperren der Gaszufuhr wird dem Feuer der brennbare Stoff entzogen.
Auf keinen Fall darf vorher die Flamme gelöscht werden, da das weiter ausströmende Gas in Verbindung mit der Umgebungsluft ein explosives Gemisch bilden würde, welches sich an heißen Flächen oder durch Funken entzünden kann.

   Unterbrechen der Sauerstoffzufuhr (ersticken)
(z.B. Verdünnen bei Flüssigkeiten oder Gasen) wird das Gemisch zu mager und das Feuer erlischt.
Unterbricht oder verringert man die Sauerstoffzufuhr mit einer der unter 2. aufgeführten Möglichkeiten, wird das Gemisch zu fett und es tritt ebenfalls ein Löscheffekt ein.

   Unterschreiten der Zündtemperatur (abkühlen)
Da jeder brennbare Stoff eine bestimmte Temperatur benötigt um selbständig weiter zu brennen, ist das Abkühlen unter die Zündtemperatur eine sehr effektive Löschmethode.
Hierzu kommen die Löschmittel Wasser, Schaum oder auch bedingt CO2 zum Einsatz.

Löschmittel werden deshalb auch nach ihrer Löschwirkung unterteilt:

Löschmittel    Wirkung
Wasser Abkühlen, ersticken
Schaum Trennen, ersticken, abkühlen
Pulver Antikatalytisch, ersticken, (abkühlen)
CO2 Ersticken, (Abkühlen)
Halon Antikatalytisch



5. Einsatztaktik

Oberster Grundsatz bei jeder Brandbekämpfung ist immer:
Menschenrettung vor Brandbekämpfung

Nur truppweise vorgehen!   
Immer ein Rohr zum Eigenschutz mitnehmen! (dient auch als Orientierung für den Rückweg)
Immer einen Reserve- bzw. Rettungstrupp bereitstellen!
Nie ohne Schutzausrüstung arbeiten!
Türen oder Luken immer nur aus der Deckung heraus öffnen !
Flash-Over-Gefahr!
Löschangriff nur in geduckter Haltung durchführen!
Treppen und Niedergänge ggf. rückwärts hinabsteigen !

Bei Gefahr im Verzuge ist sofort der Rückzug anzutreten !

Folgende Situationen können den sofortigen Rückzug des
gesamten Trupps erforderlich machen:
·
Das Warnsignal eines Atemschutzgerätes hat angesprochen
· Die Löschwasser- versorgung ist ausgefallen oder das eingesetzte Löschmittel ist verbraucht
· Der Rückzug wird von außen angeordnet
· Es besteht Explosions- oder Einsturzgefahr

·
Ein Truppmann hat sich verletzt bzw. er ist physisch oder psychisch erschöpft

Ständige Kontrolle angrenzender Bereiche.
Angrenzende Bereiche sind zwecks Verhinderung einer unbemerkten Brandausbreitung auch nach erfolgreicher Brandbekämpfung ständig zu kontrollieren und ggf. zu kühlen.



6. Ausrüsten eines Trupps

Bevor ein Löschangriff vorgetragen werden kann, müssen die eingeteilten Trupps ihre persönliche Schutzausrüstung anlegen und sich mit einem Atemschutzgerät ausrüsten.

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören:
Feuerwehrhelm
- Flammschutzhaube
- Schutzjacke
- Handschuhe
- Schutzhose
- Stiefel
- Sicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil

Beim Anlegen des Atemschutzgerätes unterstützen sich die Truppmänner gegenseitig, wobei die Inbetriebnahme des Gerätes in folgenden Schritten zu erfolgen hat:

1.      Vollständigkeit des Gerätes mit den Anschlüssen und des angedrehten Handrades überprüfen.

2.      Überprüfen des Flaschendruckes durch Öffnen des Flaschenventils und Ablesen des Manometers (Mindestdruck 270 bar). Dichtigkeit ist gegeben, wenn der angezeigte Druck in 1 Minute nicht abfällt.

3.      Überprüfen des Warnsignals durch Schließen des Flaschenventils und langsames Entlüften der Mitteldruckleitung über den Panikknopf am Lungenautomaten (Ansprechdruck zwischen 50 u. 60 bar).

4.      Bei Anzeige von 0 bar am Manometer am Maskenanschluß des Lungenautomaten saugen.
Das Gerät ist unterdruckdicht, wenn keine Luft nachfließt.

5.      Nach dem Anlegen:
Dichtprüfung der Maske durch Verschließen des Anschlusses für den Lungenautomaten mit der flachen Hand und gleichzeitigem Einatmen.
Legt sich die Maske dabei an das Gesicht an, ist die Dichtigkeit sichergestellt. Prüfung zwei bis dreimal wiederholen.

Damit ist das ASG einsatzbereit.

·     - Anlegen des Lungenautomaten mit Maskenanschluss durch zweiten Mann
- Uhrzeit festhalten !
- Trupp ggf. mit Leine sichern !

Neben einem Löschgerät bzw. einem Strahlrohr muss der vorgehende Trupp unbedingt ein Brechwerkzeug und Beleuchtungsgerät mitführen!



7. Herstellen des Verschlusszustandes

Der Verschlußzustand wird hergestellt um

·        einen Wassereinbruch, z.B. als Folge eines Lecks durch Kollision oder Grundberührung auf den leckgeschlagenen Abschnitt zu begrenzen oder seine Ausbreitung auf andere Abschnitte zu verzögern.

·        bei eingetretener Schlagseite eine zusätzliche Stabilitätsminderung durch das Eindringen von Wasser zu verhindern. 

·        im Falle eines Brandes den Zutritt von Luft zum Brandherd und die Ausbreitung von Hitze und Rauchgasen innerhalb des Abschnittes zu verhindern.

Die für den Verschlußzustand jedes Abschnittes zu schließenden Öffnungen sind in Verschlußplänen dargestellt.

Die mit der Herstellung des Verschlußzustandes beauftragten Mitglieder der Unterstützungsgruppe erhalten für Übungen und für den Ernstfall eine Checkliste vom  Gruppenführer ausgehändigt.

Auf Anweisung werden die darin aufgeführten Türen, Fenster, Lüfterklappen, Oberlichter, Notausgänge usw. in der angegebenen Reihenfolge geschlossen.

Für die Abschaltung der Lüftereinrichtungen ist der hierfür in der Sicherheitsrolle eingeplante Schiffstechniker zuständig.

Bei Bränden im Maschinenraum werden auf Befehl der Einsatzleitung mit der Herstellung des Verschlußzustandes auch die Schnellschlußeinrichtungen aller Rohrleitungen oder Tanks, die brennbare flüssige Stoffe enthalten, geschlossen.